Die Abschlussarbeit ist eingereicht und wenige Wochen später erhalten Sie die Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung, zur Verteidigung der Arbeit. Viele Studiengänge sind so konzipiert. Dieser Beitrag erläutert Ihnen, wie diese Prüfung im Allgemeinen an der Steinbeis Business Academy der Steinbeis-Hochschule Berlin abläuft und was Sie beachten sollten.

Kurz vor der Abschlussprüfung fragen viele Studentinnen und Studenten in den Sprechstunden, wie diese letzte Prüfung abläuft und wie man sich vorbereiten kann? Sind diese Fragen auch für Sie interessant? Dann ist dieser Post für Sie geschrieben.

Der Beitrag ist in drei Teile gegliedert:

Informationen zur Abschlussprüfung

Manche bezeichnen die mündliche Abschlussprüfung auch mit den lateinischen Begriffen “Defensio” (übersetzt: “Verteidigung” oder “Abwehr”) oder “Disputatio” (übersetzt: “Streitgespräch”). Persönlich vermeide ich die genannten Worte, denn bei dieser Abschlussprüfung werden Sie nicht “angegriffen”. Daher müssen Sie sich auch nicht verteidigen. Und ein “Streitgespräch” wollen wir auch nicht, allenfalls ein Gespräch zu den wissenschaftlichen Ansätzen, den Methoden und den Ergebnissen Ihrer Arbeit.

Zur Prüfung werden Sie von der Hochschule eingeladen. Die Einladung enthält Angaben dazu, an welchem Ort zu welcher Zeit Ihre Abschlussprüfung geplant ist.

Tipp: Seien Sie in jedem Fall mindestens 30 Minuten vor Ihrem mündlichen Prüfungstermin am Prüfungsort und warten Sie im Aufenthaltsraum. Sollte es zu zeitlichen Verschiebungen kommen, erhält dies die Flexibilität. Änderungen am Prüfungsplan behält die Hochschule sich explizit vor.

Zeitlicher Rahmen der Prüfung

Je nach Studienordnung kann sich die zeitliche Dauer der Prüfung unterscheiden. Durchaus üblich ist eine halbstündige Prüfung, wovon 20 Minuten für Ihren Vortrag und zehn Minuten für eine Befragung durch die Prüfer vorgesehen sind. Allgemein gilt: Ihre Prüfungsdauer entnehmen Sie bitte der Prüfungsankündigung und der Einladung zur Prüfung. Wichtig: Die genannte Zeiteinteilung ist freibleibend und die Angaben in diesem Beitrag sind unverbindlich. Letztlich ist es immer der Prüfungsvorsitzende, der festlegt, wann der Vortrag endet, wann die Befragung beginnt und wann die Prüfung zu Ende ist.

Inhalte, die Sie präsentieren können

Sobald Ihre Prüfung beginnt, präsentieren Sie Ihre Bachelor- oder Master-Thesis. Nutzen Sie die Zeit, indem Sie Ihre Leistung darstellen. Präsentieren Sie die wesentlichen Ergebnisse Ihrer Arbeit: Was war Ihre Forschungsfrage und was konnten Sie dazu herausfinden? Welche Lösungen konnte Ihre wissenschaftliche Projektbearbeitung aufzeigen?

Ihren Vortrag visualisieren Sie durch eine Präsentation mit z.B. Powerpoint-Folien.

Tipp: Planen Sie für Ihren Vortrag eine Folie je drei Minuten Vortragszeit ein. Bei einem 20-minütigen Vortrag sollten Sie also mit 7-10 Folien (wenn man schneller spricht) vorbereitet sein.

Mehr als 12 Folien werden zur „Folienschlacht“ – ich möchte davon abraten. Wenn Sie aber gute Gründe für mehr Folien haben oder Ihr Prüfer dies explizit wünscht: Machen Sie es. Es ist Ihre Prüfung und Sie erhalten hier nur wohlmeinende, aber nicht allgemeinverbindliche Vorschläge.

Seien Sie in Ihren Ausführungen wissenschaftlich, aber halten Sie keine Vorlesung. Stellen Sie daher ggf. die in Ihrer Arbeit verwendeten Modelle und die Auswahlentscheidung für diese dar, dozieren Sie aber nicht über alle anderen Modelle, die es auch noch gibt. Fokussieren Sie Ihren Vortrag auf Ihr Projekt und wie Sie dieses wissenschaftlich bearbeitet haben.

Wenn Ihr Vortrag beendet ist oder die vorgegebene Zeit genutzt wurde, schließt sich die Befragung an. Erwarten Sie Fragen zum Inhalt Ihrer Arbeit, zum wissenschaftlichen Vorgehen in Ihrem Projekt oder zu alternativen Lösungsansätzen. Allgemeine Inhalte aus Ihrem Studium werden üblicherweise nur thematisiert, wenn es einen Bezug zu Ihrer Abschlussarbeit gibt.

Auch hier gilt: Die Prüfer bestimmen die Fragen, daher sind obige Ausführungen explizit nicht allgemein gültig. So kann es durchaus sein, dass ein Prüfer eine allgemeine Frage stellt, in der Absicht, Ihnen damit zu helfen.

Zum Ende der Fragerunde werden Sie gebeten, den Raum für einige Minuten zu verlassen. Die Prüfer bewerten und diskutieren in einer Notenbesprechung Ihre Leistung. Nachdem die Note festgelegt wurde, werden Sie wieder in den Raum gebeten und erhalten die Prüfungsnote sowie die vorläufige Abschlussnote Ihres Studiums mitgeteilt.

Nach oben

Probleme und was Sie machen können.

Wirklich „schiefgehen“ kann bei guter Vorbereitung wenig, kleine Probleme kann es aber durchaus geben. Ich unterteile diese in inhaltliche und technische Aspekte.

Technische Probleme

Technische Probleme in der Abschlussprüfung kommen relativ häufig vor. Dazu gehören:

  • Der Beamer im Prüfungsraum hat eine andere Auflösung und kann z.B. 16:9-Formate nicht darstellen,
  • Sie wollen ein von Ihnen entwickeltes Projektergebnis online demonstrieren – doch die Internetverbindung ist ausgefallen/zu langsam oder es gibt keinen VPN-Client,
  • ein Video lässt sich nicht abspielen, weil das Video-Codec auf dem Rechner im Prüfungsraum nicht korrekt installiert ist, …

Diese und ähnliche Probleme haben eines gemeinsam: Sie resultieren aus Situationen, die von Ihnen nicht vorgesehen wurden. Sie haben sich darauf verlassen, dass die Technik wie auf Ihrem Laptop, wie bei Ihnen zu Hause oder wie in Ihrem Büro funktioniert. Nun können Sie die Technik im Prüfungsraum nicht vorab testen. Also müssen Sie für Ihre Ideen Alternativen, quasi „Fallback-Lösungen“, haben.

Fallback-Lösungen sind Vorgehensweisen, die Sie einsetzen, wenn die ursprünglich geplante Lösung nicht funktioniert. Fallback-Lösungen generieren Sie, indem Sie sich fragen: “Was mache ich, wenn … nicht funktioniert/vorhanden ist etc.?”

Planen Sie mit “Fallback-Lösungen”!

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Laptop oder Ihr Tablet wenn möglich zur Prüfung mitnehmen. Wenn die Software auf dem von der Hochschule bereitgestellten Laptop ungeeignet ist, können Sie Ihr Endgerät anschließen. Achten Sie in dem Fall darauf, dass Sie ein Gerät mit HDMI-/VGA-Ausgang mitbringen (Beamer-Anschluss!) oder entsprechende Adapter haben.

Hilfreich („für alle Fälle“) ist es auch, Ihre Power-Point-Präsentation als PDF zu exportieren und auf einem Stick abzuspeichern. Zwar gehen beim PDF-Export Animationseffekte wie stufenweise eingeblendete Texte etc. verloren, aber ein PDF-Reader findet sich quasi auf jedem Endgerät und die Raumaufteilung der Folie bleibt erhalten.

Tipp: Nehmen Sie Ihre Präsentation auch als PDF mit. So kann Ihre Präsentation im Notfall auf fast allen Rechnern geöffnet und gezeigt werden.

Falls Sie etwas online demonstrieren wollen: Technisch perfekt aufgestellt sind Sie, wenn Sie die Demonstration vorher als Screencast aufzeichnen und diesen zeigen. Das hat folgende Vorteile: Sie sind unabhängig von WLAN und Internetverbindung, Sie können sich auf die Erläuterung des Gezeigten konzentrieren und Sie wirken professionell vorbereitet.

Von Videos möchte ich Ihnen sowieso abraten: Der Laptop im Prüfungsraum kann nicht mit dem Sound Ihres Subwoofers mithalten, auch die tollste Firmenpräsentation klingt so blechern. Und als Prüfer fragt man sich: Warum verschenkt die Studentin oder der Student von den 20 Minuten Vortragszeit z.B. 4 Minuten (=20%) an etwas, was keine Eigenleistung darstellt (Ausnahme: Ihre Projektarbeit bestand aus der Konzeption und Umsetzung von Schulungsvideos zum E-Learning – oder ähnlichen Themen).

Technische Probleme übergehen

Und wenn die Technik nicht funktioniert? Dann muss es ohne gehen! Sie haben nicht die Zeit, minutenlang zu versuchen, ein Video zu starten. Beschreiben Sie in der Zeit lieber, warum das Video von Ihnen eingeplant war und was man für die Lösungsfindung Ihrer Thesis daraus nutzen kann.

Nach oben

Offene Fragen?

Sie haben eine Frage, die in diesem Beitrag noch nicht angesprochen wurde? Dann lesen Sie bitte zunächst die hier folgende „FAQ zur mündlichen Abschlussprüfung“. Sofern Ihre Frage nicht darin zu finden ist, freue ich mich, wenn Sie am Ende des Beitrags die Kommentarfunktion nutzen und dort Ihre Frage stellen.

Die Liste mit FAQ wird regelmäßig aktualisiert. Die Reihenfolge der Fragen und Antworten sowie die Inhalte können sich dabei verändern. Gültig ist immer nur die hier veröffentlichte FAQ und diese gilt nur für die von mir wissenschaftlich betreuten Studentinnen und Studenten.

FAQ zur mündlichen Abschlussprüfung

Versionsnummer: FAQ-DEF-1.01 (Stand: 08.05.2019)

Themengebiete:

  1. Vortrag, Hilfsmittel und Handout
  2. Teilnehmer
  3. Technik
  4. Benotung und Notenbekanntgabe

Zu 1) Vortrag, Hilfsmittel und Handout

DEF-1.1: Kann ich Karteikarten verwenden und wie wirkt sich dies auf die Note aus?
  • Ja, Sie können vorbereitete Karteikarten als Stichwortgeber oder als Hilfsmittel bei “Fadenriss” verwenden.
  • Auf die Note wirkt sich dies nicht aus, es sei denn, Sie lesen Ihren gesamten Vortrag monoton von den Karten ab.
DEF-1.2: Ist es möglich, Handouts an die Prüfer zu verteilen?
  • Ja, Sie können Handouts verteilen.
  • Empfohlen wird dies z.B., wenn Sie Statistiken in Ihrem Vortrag präsentieren, die auf Grund der Informationsmenge in kleinem Schriftgrad dargestellt und aus der Ferne schwer lesbar sind.
  • Das Handout kann aus den Folien Ihres Vortrags und ergänzendem Material, aber auch nur aus den im vorherigen Beispiel genannten Statistik bestehen.
  • Eine maximale Seitenzahl für das Handout gibt es nicht. Allerdings ist ein “mehr” an Material, als Sie in Ihrem Vortrag unterbringen, nicht schlüssig.
DEF-1.3: Muss ich die Präsentation vorab an die Hochschule senden?
  • Nein, eine Vorab-Einreichung der Datei ist nicht erforderlich.
  • Die Hochschule erwartet, dass Sie die Präsentation am Prüfungstag auf einem USB-Datenträger mit sich führen.

Zu 2) Teilnehmer

DEF-2.1: Wer sind die Teilnehmer der Prüfung?
  • Sie als Vortragende/Vortragender,
  • die Prüfungskommission, bestehend aus drei Personen: Prüfungsvorsitzender und zwei Beisitzer.
DEF-2.2: Ist die Prüfung öffentlich?
  • Nein, die Rahmenprüfungsordnung bestimmt in § 10 (3) RPO, dass die Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
DEF-2.3: Dürfen andere Studierende an der Prüfung teilnehmen?
  • Ja, wenn Sie als Prüfling damit einverstanden sind, § 10 (3) RPO.
DEF-2.4: Darf der Projektbetreuer des Unternehmens an der Prüfung teilnehmen?
  • Ja. Der Prüfungsausschuss der SBA hat beschlossen, dass der Projektgeber oder ein Vertreter des Unternehmens, in welchem das Projekt der Abschlussarbeit durchgeführt wurde mit Zustimmung des Kandidaten an der Prüfung teilnehmen kann. (PAS-Beschluss vom 10. Oktober 2014).
  • Persönlich rate ich davon ab. Den Projektgeber interessiert vorrangig der Erfolg für das Unternehmen, uns als Hochschule die wissenschaftliche Herangehensweise. Zwischen den Inhalten besteht ein Zielkonflikt in einer zeitlich begrenzten Präsentation, weshalb ich sie trennen würde: Das Projektergebnis für die Praxis präsentieren Sie ggf. im Unternehmen, die wissenschaftliche Seite der Projektbearbeitung an der Hochschule in Ihrer Abschlussprüfung.

3) Technik

DEF-3.1: Welche technischen Geräte habe ich zur Verfügung?
  • Im Prüfungsraum stehen Ihnen ein Windows-Laptop, ein Beamer und ein Flipchart zur Verfügung.
  • Eventuell vorhanden sind: eine Moderationswand, ein Presenter und PC-Lautsprecher.
DEF-3.2: Habe ich eine Internetverbindung?
  • Ja, der Laptop ist in das WLAN der Hochschule eingebunden.
  • Verlassen Sie sich aber nicht auf einen störungsfreien Betrieb.
  • Aussagen zur Verbindungsgeschwindigkeit sind vorab nicht möglich.
DEF-3.3: Kann ich meinen mitgebrachten Laptop anschließen?
  • Ja, Sie können Ihre Technik einsetzen.
  • Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, sollten Sie den Rechner schon außerhalb des Prüfungsraums hochfahren und ihn im “Stand-by”-Modus in den Raum bringen.
  • Machen Sie sich damit vertraut, wie Sie das Videosignal auf den Beamer umschalten können.
  • Die Beamer haben VGA- oder HDMI-Anschluss. Für DisplayPort, Micro-HDMI und USB-C-Ausgänge sowie Thunderbolt müssen Sie für einen Adapter auf VGA/HDMI sorgen.

4) Benotung und Notenbekanntgabe

DEF-4.1: Erfahre ich vor der mündlichen Prüfung die Note meiner Thesis?
  • Nein. Die Gutachten zur schriftlichen Arbeit bilden den Notenvorschlag, § 10 (5) RPO. Dieser wird vor der Prüfung nicht bekannt gegeben.
  • Aus der Einladung zur Abschlussprüfung können Sie zumindest schlussfolgern, dass Sie die schriftliche Bewertung bestanden haben.
DEF-4.2: Wie setzt sich die Note der Abschlussprüfung zusammen?
  • Die endgültige Note wird nach Ablegung der mündlichen Prüfung von der Prüfungskommission auf Basis eines für den Studiengang generell gültigen Beschlusses des PAS zur Notenbildung einstimmig als Note der Abschlussprüfung beschlossen, § 10 (5) RPO.
DEF-4.3: Erfahre ich die Abschlussnote meines Studiums?
  • Ja, Sie erhalten bei der Notenbekanntgabe ein vorläufiges Abschlusszeugnis, aus dem die Gesamtnote hervorgeht.
  • “Vorläufig” heißt, dass Ihre Notenblätter im Prüfungssekretariat nachgerechnet werden. Verbindlich ist das offizielle Zeugnis der Hochschule.

Nach oben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Solve : *
26 × 22 =