Diese Seite behandelt häufig gestellte Fragen zur Projektstudienarbeit (PSA) im Bachelor-Studium. Zur besseren Orientierung sind die Fragen in Themengebiete aufgeteilt und innerhalb dieser Gebiete nummeriert.

Die Liste mit FAQ wird regelmäßig aktualisiert. Die Reihenfolge der Fragen und Antworten sowie die Inhalte können sich dabei verändern. Gültig ist immer nur die hier veröffentlichte FAQ und diese gilt nur für die von mir wissenschaftlich betreuten Studentinnen und Studenten.

Versionsnummer: BA-FAQ-PSA-1.0

Themengebiete:

  1. Formale Vorgaben, Umfang
  2. Gliederung der PSA
  3. Abbildungen

Zu 1. Formale Vorgaben, Umfang

BA-PSA-1.1: Welcher Titel soll auf dem Deckblatt der PSA stehen?
Das Deckblatt der PSA
  • Verwenden Sie den Titel Ihrer Bachelor-Thesis, so wie er bei Ihrer Immatrikulation aufgenommen wurde. Geben Sie diesen zunächst auf Deutsch und dann darunter auf Englisch an.
  • Ist der bei der Immatrikulation aufgenommene Titel nicht mehr aktuell, informieren Sie rechtzeitig Ihren Studiengangsbetreuer vom neuen Thema Ihrer Bachelorthesis.
  • “Projektstudienarbeit” bleibt oben unverändert stehen. Dies ist der Typ der Arbeit.
BA-PSA-1.2: Welchen Umfang hat eine PSA?
  • Umfang = 20 Seiten +/- 10%. Somit sind alle Umfänge von 18-22 Seiten im Zielbereich.
  • Gemessen wird der Seitenumfang vom Beginn der Einleitung bis zum Ende der Zusammenfassung (= Inhaltsteil der Arbeit).
  • Abbildungen, Tabellen und Fußnoten im Hauptteil der PSA werden zum Seitenumfang gerechnet.
  • Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Quellenverzeichnis stehen vor der Einleitung bzw. nach der Zusammenfassung und werden folglich nicht zum Seitenumfang gerechnet.
BA-PSA-1.3: Deckblatt und Titelblatt – kann ich beide zusammenfassen?
  • Nein, bitte lassen Sie die Vorlage der Hochschule diesbezüglich unverändert. Beide Seiten haben ihren Zweck und bieten während der Korrektur z.B. Platz für Handzeichen, Stempel etc.
BA-PSA-1.4: Wen trage ich als Prüfer auf dem Titelblatt der PSA ein?
  • Als Titelblatt wird hier die zweite Seite der Vorlage bezeichnet.
  • Tragen Sie als ersten Prüfer Ihren wissenschaftlichen Betreuer ein. In diesem Fall “Prof. Dr. Thomas Träger”.
  • Tragen Sie als zweiten Prüfer/in die Person ein, die Ihnen von der Studiengangsbetreuung genannt wurde. Wenn Sie keine diesbezüglichen Informationen haben, schreiben Sie bei Prüfer/in 2: “wird von der SBA festgelegt”

Zu 2. Gliederung der PSA

BA-PSA-2.1: Gibt es eine Mustergliederung für den Textteil der PSA?
  • Ja, Sie können unter folgendem Link die Mustergliederung einer PSA für Bachelor-Studierende herunterladen.
  • Bitte beachten Sie, die Punkte unter Kap. 3 auf Ihre Themenstellung anzupassen. Die restlichen Gliederungspunkte können unverändert übernommen werden.
BA-PSA-2.2: Kann ich von der Mustergliederung abweichen?
  • Ja. Die Gliederung ist nur eine Empfehlung – allerdings eine, die sich bewährt hat.

Zu 3. Abbildungen

BA-PSA-3.1: Zählen Abbildungen wie Text zum Umfang der Arbeit?
  • Ja, Abbildungen wirken wie Text auf die Seitenzahl.
BA-PSA-3.2: Kann ich Abbildungen in den Anhang der PSA “auslagern”?
  • Grundsätzlich gilt, dass Abbildungen, die wichtig und für den Lesefluss erforderlich sind, im Inhaltsteil der Arbeit stehen.
  • Sie sollten also allenfalls ergänzende Abbildungen (z.B. ein sehr detailliertes Organigramm der Projektgruppe) in den Anhang stellen. Als Regel kann gelten: Wenn Sie sich im Text umfassend auf die Abbildung beziehen, gehört sie in den Inhaltsteil.